Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen übertragen werden.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung

Buchungswünsche richten Sie bitte schriftlich an sbrixel@gmail.com oder rufen Sie uns an unter 0171-643 3000

Können wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung zu dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung sowie die Rechnung. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe §3) rechtskräftig.

Nach Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung fällig. Erst bei Eingang der Anzahlung auf unserem Konto gilt der Mietvertrag als verbindlich geschlossen. Davor besteht eine unverbindliche Vormerkung.

Bei Buchungen (entweder direkt über email/Telefon oder über ein Online-Portal) gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Nach Zahlungseingang ist die Ferienwohnung dann verbindlich reserviert.

Nach der erfolgten Anzahlung wird 14 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Bei kurzfristiger Anreise ist die Gesamtmiete bei Ankunft zu entrichten. Bei Buchungen bis 14 Tage vor dem geplanten Anreisetag ist die Gesamtmiete vorab per Überweisung zu entrichten.

In Einzelfällen kann der Vermieter ohne Angabe von Gründen die Entrichtung des gesamten Rechnungsbetrages vorab einfordern.  Der Vermieter behält sich die Stellung einer Mietkaution vor.

§ 4 An- und Abreise

Die Wohnung steht am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung. Zwecks Schlüsselübergabe kontaktieren Sie uns 3-5 Tage vor Anreise telefonisch oder per E-Mail. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 15:00 Uhr bezogen werden kann.

Am Abreisetag ist die Wohnung bis 11.00 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Diese beträgt a) 50,00 € (netto) bei einer Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr; b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr. Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.

Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.

Da dies leider vorkommen kann behalten wir uns vor, im Falle einer extremen Verschmutzung der Matratzen eine gesonderte Reinigungspauschale in Höhe von 25 Euro pro Matratze zu berechnen. Sollte eine professionelle Reinigung der Matratzen erforderlich sein, wird Ihnen der dabei fällige Rechnungsbetrag in Rechnung gestellt.

§ 5 Aufenthalt

Die Ferienwohnung darf nur von der in der Buchung aufgeführten Personenanzahl benutzt werden. Sollte die tatsächliche Personenzahl höher sein, ist dies dem Vermieter sofort mitzuteilen. Für die zusätzlichen Personen ist ein gesondertes Entgelt zu zahlen, gemäß dem aktuellen Tarif. Der Vermieter hat in diesem Fall auch das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietbetrages oder eine Entschädigung besteht in diesem Fall nicht.

Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen übertragen werden.


Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnungen Richter einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

§ 6 Haftung Mieter

Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Die zugesicherte Standardausstattung des Mietobjektes umfasst: die Innenmöblierung der Räume, Bad mit Dusche, Küche mit Herd, Kühlschrank, Geschirr.

Die Benutzung von zusätzlichen Einrichtungsgegenständen wie z.B. Spülmaschine, Fernseher, elektrische Kleingeräte in der Küche, Staubsauger, WLAN/Internet etc. stehen dem Mieter kostenlos zur Verfügung. Der unvorhersehbare oder kurzfristige Ausfall eines solchen Gerätes/Einrichtung begründet dabei keinen Minderungsanspruch der Miete.

Der Mieter ist verpflichtet, Mängel des Mietobjekts dem Vermieter anzuzeigen und sich diese vor Ort protokollieren zu lassen. Es reicht nicht aus, den Mangel erst bei oder nach dem Auszug beim Vermieter anzuzeigen. Den Mieter trifft eine Schadenminderungspflicht für den Fall auftretender Leistungsstörungen. Verstößt er gegen die Verpflichtung, eventuell auftretende Schäden zu vermeiden oder gering zu halten, so sind jegliche Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter ausgeschlossen und können Schadensersatz des Vermieters gegen den Mieter begründen. Als Mängel des Mietobjektes gelten nur solche, die bereits am Tag des Einzugs vorhanden waren. Für die rechtzeitige Mängelrüge sowie das Vorhandensein des behaupteten Mangels ist der Mieter beweispflichtig.

Der Vermieter ist verpflichtet, den angezeigten Mangel in angemessener Frist zu beseitigen. Hierbei ist Abhilfe nach ortsüblichen Maßstäben zu leisten.

Die Aufbewahrung von Wertgegenständen im Mietobjekt erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. Der Vermieter trifft im Falle des Verlustes, des Diebstahls oder der Beschädigung keine Haftung.

Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar, den technischen Anlagen und auch z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Der Mieter wird für während der Mietzeit entstandene Schäden oder Fehlbestände beim Inventar und Mobiliar ohne Verschuldensnachweis haftbar gemacht. Es gilt das Verursacherprinzip/-haftung.

Der Mieter und die von ihm angemeldeten Personen sind verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln. Auch das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und ist nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt beim Vermieter.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

§ 7 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser-, Strom- sowie ggf. Internetversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

Die Haftung des Vermieters ist auf die maximale Höhe des bereits bezahlten Mietpreises beschränkt.

Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Sachen jeglicher Art bei Diebstahl oder Feuer.. Er haftet auch nicht für Personen- oder Sachschäden.

Der Vermieter haftet für die Beschaffenheit des Mietgegenstandes, die gemäß Internetauftritt zugesagt wurden. Die Haftung des Vermieters für schuldhaft verursachte Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf den dreifachen Mietzins beschränkt, sofern der Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Eine Haftung des Vermieters für höhere Gewalt scheiden aus.

Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter wegen mangelhafter Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung muss der Mieter innerhalb eines Monats nach der vertraglich vereinbarten Beendigung des Mietverhältnisses bei dem Vermieter schriftlich geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne sein Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurde. Der Gerichtsstand richtet sich nach geltendem Recht.

§ 8 Rücktritt durch den Mieter

Dem Mieter wird bis zum Mietbeginn ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt. Ein Rücktritt von der Reise muss dem Vermieter schriftlich mitgeteilt werden.

Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt.

  • vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zu 31 Tage vor dem Anreisetag kostenfreie Stornierung
  • vom 15 bis 30 Tag vor dem Anreisetag 50% des vereinbarten Preises fällig
  • vom 8 bis 14 Tage vor dem Anreisetag 80% des vereinbarten Preises fällig
  • bis zu 7 Tage vor dem Anreisetag 90% des vereinbarten Preises fällig
  • 1 Tag vor Anreise oder bei Nichtanreise 100% des vereinbarten Preises fällig

Für die genannten Zeitpunkte ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter ausschlaggebend. Auch hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage.

Es kann, wenn der Vermieter damit einverstanden ist, als Ersatz auch ein anderer adäquater Mieter benannt werden. Sollte es mit diesem Ersatzmieter zum gleichen Umfang (Mietdauer und Personenanzahl) zum verbindlichen Mietvertrag kommen, so kann dem ursprünglichen Mieter der bereits bezahlte Mietpreis wieder erstattet werden. Sollte es zu Abweichungen zwischen dem bestehenden und neuen Mietvertrag kommen, hat der Erstmieter die Differenz zu tragen. Diese wird von der bereits überwiesenen Anzahlung abgezogen.

Eine Auflösung des Mietvertrages in gegenseitigem Einvernehmen ist jederzeit möglich.

Wir empfehlen den Abschluss eines Reiserücktrittversicherung.

§ 9 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von Seiten des Vermieters, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit des Vermieters) sowie andere nicht zu vertretende Umstände, die eine Erfüllung des Mietvertrages unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der bereits bezahlten Mietkosten. Bei berechtigtem Rücktritt durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Übernachtungskosten wird nicht übernommen.

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist

§ 10 Hunde

Die Unterbringung von Hunden ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Hunden verlangt der Anbieter einen angemessenen Aufpreis. Werden Hunde ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine angemessene Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.

§ 11 Internet

Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN. Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

Zugangsdaten. Der Vermieter stellt dem Mieter deshalb den Internetzugang nur authentifiziert zur Verfügung und wird gemäß Telekommunikationsgesetz (Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere m Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin

§ 12 Hausordnung

Die aktuelle Hausordnung finden Sie hier

§ 13 Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Sonderwünsche und Nebenabredensind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.

§ 14 Schlussbestimmungen

Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters (Offenburg)